Das digitale Gesundheitssystem – Teil 2

Das digitale Gesundheitssystem für Physiotherapeuten: Nachdem Marianne und Georg sich intensiv mit dem Thema Digitalisierung in ihrer Praxis beschäftigt haben und bereits mit Frau Sloane über Vorteile der Digitalisierung diskutiert haben, geht es heute darum, die beiden zunächst über die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufzuklären.

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die beiden Praxisinhaber können mit diesem Begriff noch nicht wirklich viel anfangen, aber Frau Sloane ist bereit, die beiden ausführlich und für sie verständlich in das Thema einzuführen. Sie erklärt, dass die Telematikinfrastruktur als die “digitale Autobahn” im Gesundheitswesen verstanden werden kann. Diese bildet die Grundlage des digitalen Gesundheitssystems nicht nur für Physiotherapeuten – so können Gesundheitsdaten sicher übermittelt werden. Das Ziel der TI ist es, Beteiligte im Gesundheitssektor, wie Krankenhäuser und Ärzte, sicher zu vernetzen. Der Bund hat sich dazu entschieden, ein separates System aufzubauen, da Gesundheitsdaten besonders sensibel sind und viel Sicherheit im Umgang mit ihnen geboten werden muss.

Wofür wird die Telematikinfrastruktur verwendet?

Marianne und Georg wollen wissen, wofür die Telematikinfrastruktur in ihrer Praxis in Zukunft verwendet werden kann. Die Beraterin erläutert zunächst, dass die TI drei zentrale Verwendungen für das digitale Gesundheitssystem hat. Die erste Verwendung, die für Mariannes und Georgs Praxis auch gleichzeitig die relevanteste ist, ist die digitale Patientenakte. Der Hauptzweck dieser ist es, allen Patienten den Zugriff auf ihre eigenen Gesundheitsdaten zu ermöglichen und diesen zusätzlich die Möglichkeit zu geben, ihre Daten für ihre Ärzte freizugeben. Die TI macht den gesamten Prozess für alle Beteiligten um einiges einfacher. Eine weitere Verwendung sind die Videosprechstunden. Durch diese soll in Zukunft verhindert werden, dass gefährliche und ansteckende Krankheiten sich in der Praxis ausbreiten – was zum Beispiel beim Coronavirus sehr praktisch und sinnvoll wäre. Natürlich sollen auch die Arztpraxen durch die Videosprechstunden entlastet werden und die lästigen langen Wartezeiten beim Arzt verkürzt werden. Außerdem kann die TI bei telemedizinischen Anwendungen zwischen zwei Ärzten verwendet werden.

Marianne und Georg gefällt die Idee von der Telematikinfrastruktur und dem sicheren Umgang mit Patientendaten, aber so ganz überzeugt sind sie noch nicht. Sie fragen sich, wie sicher das gesamte System ist.

Wie sicher ist das digitale Gesundheitssystem?

Den beiden Praxisinhabern wird klar, dass der Datenaustausch von Patientendaten durch die Telematikinfrastruktur erleichtert wird und die Gesundheitskarte in Notfällen einen hohen Nutzen mit sich bringt. Nun haben sie aber Bedenken bezüglich der Sicherheit der Karte, der TI und des digitalen Gesundheitssystems im Allgemeinen. Die ndbh-Mitarbeiterin versteht ihre Unsicherheit und Sorgen, kann die beiden aber schnell beruhigen. Der Patient hat in der Regel ein Smartphone und seine elektronische Gesundheitskarte. Mit diesen zwei Gegenständen kann er auf seine Daten zugreifen und kann ebenfalls bestimmen, wer auf seine Daten zugreifen darf. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Daten mit insgesamt drei Schlüsseln gesichert sind. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass der gesamte Prozess sehr sicher ist, vorausgesetzt, dass nur der Patient Zugriff auf seine eigene elektronische Karte und der Arzt auf seinen Ausweis haben. Diese Informationen beruhigen Marianne und Georg und die beiden fühlen sich sicherer dabei, ihre Praxis digitaler zu gestalten.

Der Heilberufsausweis für Physiotherapeuten

Nun sind Marianne und Georg keine Ärzte und sie können den Ärzteausweis nicht verwenden, um auf die Patientendaten zuzugreifen. Für die beiden stellt sich deshalb die Frage, wie sie und ihre Praxis in das digitale Gesundheitssystem integriert werden können. Die Beraterin teilt den beiden Praxisinhabern mit, dass es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen vergleichbaren Ausweis für Physiotherapeuten gibt. Allerdings sind für sie der sogenannte Heilberufsausweis und auch eine zentrale Ausgabestelle in Planung, bei welcher die Heilberufsausweise in Zukunft beantragt werden können. Ein entsprechendes System soll bis Mitte 2021 für Physiotherapeuten geschaffen werden.

Die Vorteile der Telematikinfrastruktur im Überblick

Die beiden Physiotherapeuten fragen sich aber weiterhin, wieso die ganze Umstellung so notwendig ist. Bisher haben es doch auch alle ohne die Telematikinfrastruktur geschafft, ihren Job ordentlich zu erledigen und die Patientendaten untereinander auszutauschen. Um diese Frage zu beantworten, möchte Frau Sloane auf die neuen Gesetze zum Datenschutz verweisen. Bisherige Verfahren zum Austausch von Informationen, wie zum Beispiel das Fax oder sogar eine einfache E-Mail bieten keinen ausreichenden Schutz, um Gesundheitsdaten zu übermitteln. Die elektronische Patientenakte hingegen ist mehrfach verschlüsselt und über das digitale Gesundheitssystem für die Ärzte des Patienten immer zugänglich und auf einem aktuellen Stand. Zusätzlich erfolgt der Informationsaustausch schneller, einfacher und auch kostengünstiger. Bisherige Verfahren konnten außerdem besonders lästig sein, wenn zum Beispiel Änderungen an Rezepten vorgenommen werden mussten – dann wurde mehr Papier, Tinte und natürlich auch Zeit vergeudet. Die elektronische Übermittlung ist dank der Telematikinfrastruktur viel effizienter und ressourcenschonender. Der Umstieg geschieht also nicht, weil das System nicht mehr gut funktioniert, sondern weil der gesamte Prozess des digitalen Gesundheitssystems sicherer und effizienter gestaltet werden kann.

Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) und seine Bedeutung für Physiotherapeuten

Die Beraterin möchte zusätzlich an dieser Stelle das DVG erwähnen und gleichzeitig einen weiteren Grund für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur aufzeigen. Mit diesem Gesetz wurde ein Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen geschaffen. Dazu zählen zum Beispiel „Gesundheits-Apps“. In Zukunft soll es ein Verzeichnis geben, in dem alle Apps aufgelistet sind, die Ärzte verschreiben können. Das verpflichtende digitale Netzwerk wird für Apotheken im September diesen Jahres und für Krankenhäuser im Januar nächsten Jahres Pflicht, das bedeutet, dass diese sich bis dahin an die Telematikinfrastruktur anschließen lassen müssen. Auch Ärzte werden verpflichtet, an diesem System teilzunehmen. Physiotherapeuten werden zwar durch das Gesetz nicht direkt in die Pflicht genommen, es liegt jedoch auf der Hand, dass auch sie sich zukünftig anpassen müssen. Wenn alle Ärzte ihre Prozesse digitaler aufstellen müssen, werden auch Physiotherapeuten die Auswirkungen dieser Umstellung spüren und die Kommunikation zwischen Arzt und Physiotherapeut wird erschwert. Machbar ist das gesamte System folglich nur, wenn sich möglichst zeitnah alle Beteiligten den neuen Rahmenbedingungen fügen. Ab Juli 2021 ist der Umstieg für Physiotherapeuten auf die Telematikinfrastruktur freiwillig möglich.

Physiotherapeuten haben daher für die Anbindung auf das digitale Gesundheitssystem vom aktuellen Zeitpunkt an noch mehr Zeit als Apotheken und Ärzte – allerdings gilt es, die Herausforderungen der Digitalisierung nicht zu unterschätzen und die Zeit bis zum nächsten Jahr sinnvoll zu nutzen. Je nach Digitalisierungsstand ihrer Praxis kann die Umstellung ein großer Schritt sein, der sorgfältig in der Praxis kommuniziert werden muss. Die Mitarbeiter müssen vorbereitet und geschult werden und bei so einer großen Umstellung läuft nicht immer alles nach Plan. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, früh anzufangen, um nicht in Zeitnot zu geraten. Frau Sloane hat eine weitere interessante Info für die beiden: Die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden erstattet! Wenn Physiotherapeuten sich freiwillig für die Digitalisierung ihrer Praxis entscheiden, können sie finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten. Sicherlich wird dieser finanzielle Zuschuss im Laufe der kommenden Jahre weniger werden – ein weiterer Grund, sich rechtzeitig im Voraus über das Thema zu informieren und mit dem Umstieg anzufangen.

Datenschutz bei der Digitalisierung der Praxis

Frau Sloane möchte als letztes Thema des heutigen persönlichen Gesprächs noch einmal den Datenschutz innerhalb der Therapiepraxis aufgreifen. Dieser ist natürlich auch bei der Digitalisierung nicht zu vernachlässigen. Tatsächlich muss man sich bereits vor möglichen Prozessumstellungen Gedanken darüber machen, ob der Datenschutz nach der Umstellung noch gewährleistet ist. Dabei muss beispielsweise auf Auftragsverarbeitungsverträge, Informationspflichten und Beschäftigtendatenschutz geachtet werden. Natürlich wird Frau Sloane Marianne und Georg bei der Überprüfung unterstützen und den beiden dabei helfen, einen datenschutzkonformen Ablauf ihrer Prozesse zu gewährleisten.

Die Vorbereitung für die Digitalisierung der Praxis beginnt

Dank Frau Sloane konnten die beiden sich nun einen Überblick über die Gesetze zur Digitalisierung verschaffen und die notwendigen Schritte der Digitalisierung nachvollziehen. Sie wissen, dass dies ein großer Schritt für ihre Praxis ist und viel Arbeit auf sie zukommen wird. Dennoch wissen sie, dass sie diese Herausforderung zusammen mit der ndbh sicher meistern werden.

Sie beauftragen Frau Sloane damit, sie bei der Digitalisierung ihrer Praxis zu begleiten und vereinbaren mit ihr einen nächsten persönlichen Termin. Die Beraterin wird sich ihre Praxis anschauen und sich alle bisherigen Prozesse erklären lassen. Außerdem werden die drei zusammen den digitalen Reifegrad der Praxis bestimmen. Zusätzlich wird Frau Sloane den beiden weitere Infos über die finanzielle Unterstützung vom Staat vermitteln.

Was zuvor geschah erfahren Sie hier.

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